Aktuelle Verfügbarkeit von Therapieplätzen
 

Im Rahmen der gesetzlichen Versicherungen (GKV) darf ein gewisses Kontingent an Therapiestunden pro Quartal für eine Betriebsstätte (BSNR) nicht überschritten werden, da sonst ein unverhältnismäßig hoher bürokratischer Mehraufwand zu bewältigen ist. Alle weiteren Kapazitäten stehen daher für die private Krankenversicherung (PKV) sowie Selbstzahler zur Verfügung.

Zur Aufnahme einer Psychotherapie wird ein sogenannter Konsiliarbericht für die Antragsstellung von den Krankenkassen der GKV verlangt sowie von einigen privaten Krankenkassen (PKV). Diesen können Sie bei jedem Hausarzt vor Beginn einer Therapie einholen, sogar vor Ihrem ersten Kennenlerngespräch. Bringen Sie Ihren ausgefüllten Konsiliarbericht daher gern schon zu unserem ersten Treffen mit, da sich die Bearbeitungszeit des Therapieantrages somit verkürzen lässt und wir früher starten können. Ein Konsiliarbericht ist 6 Monate gültig.

Gesetzlich Versicherte (GKV)
 

Einzelplatz 

0/20 freie Plätze

 

Gruppenplatz

1/21 freie Plätze

Privat Versicherte (PKV)

 

Einzelplatz 

1/4 freie Plätze

 

Gruppenplatz

0/9 freie Plätze

Selbstzahler

 

 

 

Einzelplatz 

1/4 freie Plätze

 

Gruppenplatz

0/9 freie Plätze

©D. Schenke. Alle Rechte vorbehalten.

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