Die Kosten für Ihre Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie dem einheintlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit dem gängigen Standardfaktor 2,3 (*folgend mit dem Stand Januar 2025)
Die Kosten für privat Versicherte (PKV) werden von den privaten Krankenkassen entsprechend Ihres jeweiligen Tarifes übernommen.
Einige private Krankenkassen beschränken die maximale Therapiestundenanzahl im Jahr, was Sie bitte im Vorfeld der Therapie in Erfahrung bringen. Gängig sind 40-50 Stunden pro Jahr
Ob ein Therapieantrag benötigt wird, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Bitte erkundigen Sie sich direkt dort.
Im Rahmen der Beihilfe wird unbedingt ein Therapieantrag benötigt, den Sie auf der Internetseite der Beihilfe downloaden können. Erfahrungsgemäß richten sich die privaten Krankenkassen nach der Entscheidung der Beihilfe zur Frage der Kostenübernahme, weshalb nur ein Antrag bei der Beihilfe notwendig werden würde.
Des Weiteren benötigen Sie bei Antragspflicht einen Konsiliarbericht, den Sie bei jedem Hausarzt erhalten können - selbst wenn Sie dort zum ersten mal vorsprechen sollten. Dieser ist notwendig, um zu klären, ob etwaige psychische Symptome auch eine körperliche Ursache haben könnten. Die Hausärzte können Ihnen den Konsiliarbericht, seit der Digitalisierung von Arztpraxen, einfach ausdrucken. Ein analoger Vordruck vom Psychotherapeuten wird NICHT länger benötigt. Alle psychotherapeutisch wichtigen Angaben, können dort von mir nachgetragen werden.
In der Verhaltenstherapie übernehmen die privaten Krankenkassen nach verschiedenen Antragsschritten maximal 80 Therapiestunden. In Ausnahmefällen kann dieser Wert überschritten werden.
Eine volle Therapiestunde a 50min wird aktuell* mit 167,58 € vergütet, bestehend aus einer Therapiestunde (analog 812 GOP) sowie dem Betrag für die notwendige Erhebung des aktuellen psychischen Befundes (analog 801 GOP).
Eine Sitzung der Gruppentherapie orientiert sich an 100min und zählt für Sie dabei als eine Stunde (und nicht als Doppelstunde).
Bitte beachten Sie, dass es sich therapeutisch für meine Patienten in der Einzeltherapie vermehrt bewährt hat, pro Termin eine Doppelstunde zu vereinbaren, da somit mehr Zeit für Ihre individuellen Themen und deren Bearbeitung zur Verfügung steht, was ein intensiveres arbeiten ermöglicht sowie ihrem Anfahrts- und Zeitaufwand besser gerecht wird. Auf dieser Grundlage würden Termine im Zweiwochenrhythmus vereinbart werden. Dieses Intervall kann natürlich an Ihre individuelle Lebenssituation angepasst werden.
Eine volle Therapiestunde orientiert sich an 50min und wird aktuell* mit 167,58 € vergütet, bestehend aus einer Therapiestunde (analog 812 GOP) sowie dem Betrag für die notwendige Erhebung des aktuellen psychischen Befundes (analog 801 GOP).
Eine Sitzung der Gruppentherapie orientiert sich an 100min und zählt für Sie dabei als eine Stunde (und nicht als Doppelstunde)
Bitte beachten Sie, dass es sich therapeutisch für meine Patienten in der Einzeltherapie bewährt hat, pro Termin eine Doppelstunde zu vereinbaren, da somit mehr Zeit für Ihre individuellen Themen und deren Bearbeitung zur Verfügung steht, was ein intensiveres arbeiten ermöglicht sowie ihrem Anfahrts- und Zeitaufwand besser gerecht wird. Auf dieser Grundlage würden Termine im Zweiwochenrhythmus vereinbart werden. Dieses Intervall kann natürlich an Ihre individuelle Lebenssituation angepasst werden.
Die Kosten für gesetzlich Versicherte (GKV) werden von den Krankenkassen in vollem Umfang des EBM* übernommen.
Eine Stunde Einzeltherapie orientiert sich an 50min. Eine Sitzung der Gruppentherapie orientiert sich an 100min und zählt für Sie dabei als eine Stunde (und nicht als Doppelstunde).
Bevor dies möglich wird, muss ein Antrag auf Psychotherapie (PTV 1 & PTV2) gestellt werden, den Sie von mir erhalten, unterschreiben und an Ihre Krankenkasse versenden. Zusätzlich zu Ihrem unterschriebenen Antrag, benötigen Sie noch einen Konsiliarbericht, den Sie bei jedem Hausarzt erhalten können - selbst wenn Sie dort zum ersten mal vorsprechen sollten. Dieser ist notwendig, um zu klären, ob etwaige psychische Symptome auch eine körperliche Ursache haben könnten. Die Hausärzte können Ihnen den Konsiliarbericht, seit der Digitalisierung von Arztpraxen, einfach ausdrucken. Ein analoger Vordruck vom Psychotherapeuten wird NICHT länger benötigt. Alle psychotherapeutisch wichtigen Angaben, können dort von mir nachgetragen werden.
Die reine Bearbeitungszeit Ihres Antrages durch die Krankenkassen, beläuft sich erfahrungsgemäß auf 3 - 8 Wochen.
Wenn Sie Ihren Konsiliarbericht bereits vor unserem ersten Treffen einholen, verkürzt sich damit die Bearbeitungszeit und wir können früher in Ihre Behandlung starten.
In der Verhaltenstherapie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nach verschiedenen Antragsschritten maximal 80 Therapiestunden. In Ausnahmefällen kann dieser Wert überschritten werden.
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